AGB's
|
Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsparteien
Parteien dieses Vertrages sind der Kunde, nachfolgend "Auftraggeber" genannt,
und Simone Himmler, Büroservice, Kaplaneigasse 13, 64319 Pfungstadt, nachfolgend
"Auftragnehmer" genannt. Sollte sich eine Partei bei der Durchführung dieses
Vertrages Dritter bedienen, so werden diese nicht Vertragspartner. Soweit
nicht ausdrücklich anderes bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung
zugunsten Dritter. Die Leistungen des Auftragsnehmers erfolgen ausschließlich
auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Die zu übernehmenden Leistungen werden in einem gesonderten Vertrag
festgehalten.
§ 2 Vergütung und Fälligkeit
Die Vertragsparteien vereinbaren für die gemäß § 1 dieses Vertrages zu erbringenden
Tätigkeiten ein stundenweise, wöchentliches, monatliches oder nach Ende
einer in Auftrag gegebener Dienstleistung fälliges Honorar. Alle Rechnungen
sind sofort nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder Barzahlung fällig.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
(1)Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle ihm zur Erfüllung seiner
Aufgaben nach diesem Vertrag notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig
zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt.
Dies gilt entsprechend für die Information über alle Vorgänge und Umstände,
die für die Durchführung des Auftrages nach diesem Vertrag von Relevanz
sein können. Datenträger, die der Auftraggeber zu Verfügung stellt, müssen
inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so hat
der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle entstandenen Schäden, aus der Benutzung
dieser Datenträger, zu ersetzten.
(2)Der Auftraggeber hat alle ihm vom Auftragnehmer übermittelten Schreiben
zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten bzw. zu beantworten. Arbeitsergebnisse
hat er auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und Einwendungen
dagegen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Pflichten des Auftragsnehmers
(1)Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Aufgaben gemäß § 6 Nr. 4 StBerG
nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu erfüllen.
(2)Der Auftragnehmer hat insbesondere über alle Tatsachen, die ihm mit der
Ausführung der Aufgaben nach diesem Vertrag zur Kenntnis gelangt sind, Verschwiegenheit
zu bewahren, sofern und soweit er nicht vom Auftraggeber hiervon schriftlich
entbunden worden ist. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung
fort. Die Verschwiegenheit besteht jedoch nicht, sofern und soweit eine
Offenbarung zur Wahrnehmung eigener Interessen des Auftragnehmers erforderlich
ist.
(3)Der Auftragnehmer hat seine Aufgaben auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber
übergebenen Unterlagen und Informationen auszuüben. Er wird dabei von der
Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Sofern und soweit er Unrichtigkeiten
oder Unvollständigkeiten feststellt, wird er den Aufraggeber darauf hinweisen.
§ 5 Mängelbeseitigung
(1)Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Auftragnehmer
ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Beseitigt der Auftragnehmer
die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder
lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Aufraggeber im Rahmen § 5,
auf Kosten des Auftragnehmers, die Mängel beseitigen lassen bzw. nach seiner
Wahl eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.
(2)Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler
können vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden.
Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber, mit Einwilligung
des Auftraggebers, berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich,
wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers, den Interessen des Auftraggebers,
vorgehen.
§ 6 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch seine Person verursacht
sind, abgesehen von der Herbeiführung des Schadens infolge grober Fahrlässigkeit
und Vorsatz, ist begrenzt auf insgesamt höchstens den Wert eines durchschnittlichen
dreifachen Monatsrechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungsmonat
mit Umsatzsteuer. Jede weitergehende Haftung des Auftragnehmers, insbesondere
für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers
verjährt nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden
ist.
§ 7 Aufbewahrungspflicht
(1)Der Auftragnehmer hat Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach
Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch
schon vor Ablauf des Zeitraumes, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber
schriftlich aufgefordert hat, diese Akten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber
dieser Aufforderung binnen 6 Monaten, nachdem er die Aufforderung erhalten
hat, nicht nachgekommen ist.
(2)Zu den Handakten in diesem Sinne gehören alle Schriftstücke, die der
Auftragnehmer aus Anlass des Auftrages vom Auftraggeber oder für ihn erhalten
hat. Diese gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Auftragnehmer
und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift
oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten
Arbeitspapiere.
(3)Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrages,
hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen
Frist herauszugeben. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den
Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
(4)Die Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers für Datenträger, Listen und
Speicherinhalte endet einen Monat nach Aushändigung der jeweiligen gedruckten
monatlichen Auswertungen oder einen Monat nach Beendigung dieses Vertrages.
§ 8 Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen
Der Auftragnehmer kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten
verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dieses
gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung den Umständen, insbesondere wegen
Unverhältnismäßigkeit, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung
rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung
eines angemessenen Teils des Honorars berechtigt.
§ 9 Vertragsdauer und Vertragsänderungen
Die Dauer des Vertragsverhältnisses wird individuell vereinbart. Mündliche
oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für die Änderung der vorstehenden Schriftformklausel.
§ 10 Schlussbestimmungen
Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Als Gerichtstand gilt der Sitz des
Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke
befinden, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragsparteien
schon jetzt, eine wirksame zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung
als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages
vereinbart worden wäre, hätte man die Lücke im vornhinein erkannt.
|